Die Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Klaus Christl vertritt Sie in allen strafrechtlichen- und ordnungsrechtlichen Verfahren. Dabei kommt dem strafprozessualen Verfahrensablauf eine besondere Bedeutung zu.
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.